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Digitaler Lohnnachweis: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen auf fehlerhafte Zuordnung zur Gefahrtarifstelle aufmerksam

Digitaler Lohnnachweis: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen auf fehlerhafte Zuordnung zur Gefahrtarifstelle aufmerksam

Veröffentlicht am in DStV

Am 1.1.2017 wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in seiner DStV-Information vom 4.11.2016 berichtete, muss zwar für die Beitragsjahre 2016 und 2017 parallel zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohn-
nachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab 1.1.2019, erfährt die Praxis jedoch eine Erleichterung. Sodann ist der digitale Lohn-
nachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Auch für Steuerberater sind diese Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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