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DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen

DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen

Veröffentlicht am in DStV

Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders positiv: Bund und Länder erkennen die Argumente des DStV an und lassen der Praxis bis Ende 2027 Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

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