Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.3.21 verlängert. Dafür hatte sich der DStV stark gemacht. Außerdem wird die Frist für die November- und Dezemberhilfe nun einheitlich bis zum 30.4.21 verlängert.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.