Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Fristen zur Einreichung von Erstanträgen und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III und für Anträge zur Neustarthilfe wurden nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31.10.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine Verlängerung stark gemacht.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.