Das Verpackungsgesetz (VerpackG) entwickelt die Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV) weiter und gibt ihnen einen gesetzlichen Rahmen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass bei der neu einzurichtenden „Zentralen Stelle“ ein Prüferregister eingerichtet werden soll. Außerdem werden ihr Aufsichtsrechte über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeräumt, die Vollständigkeitserklärungen prüfen. Hiergegen wendet sich der DStV in seiner Stellungnahme B 01/17 an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.