+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen

DStV für pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen

Veröffentlicht am in DStV

Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext