Die hohen Befolgungskosten der Mehrwertsteuervorschriften sind vielen Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel treiben, ein Dorn im Auge. Das derzeitige System der Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten beruht nach wie vor auf einer 25 Jahre alten „Übergangsregelung“. Die EU-Kommission befand: Zeit zu handeln.
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