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DStV macht sich für Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für KMU stark

DStV macht sich für Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für KMU stark

Veröffentlicht am in DStV

Die Umsatzsteuer ist aus EU-Sicht ein Vorreiter. Sie ist die einzige Steuerart, die über alle Mitgliedstaaten hinweg in fortgeschrittenem Maße harmonisiert ist. Zur weiteren Vereinheit-
lichung erarbeitet die EU-Kommission aktuell anhand ihres Aktionsplans einen Legislativvor-
schlag für ein Mehrwertsteuerpaket für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Dieser soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Damit soll ein günstiges Umfeld für
deren Wachstum und für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr geschaffen werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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