Am 26.4.2016 kam der Rechts-und Berufsrechtsausschuss des DStV turnusgemäß zu einer ordent-lichen Sitzung in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem Frage, wie die Arbeiten, die durch die fortschreitende Digitalisierung in den Kanzleien anfallen, praxisgerechter im Steuerberatervergütungsrecht abgebildet werden könnten. Daneben stan-den auch die Fortentwicklung der Steuerberaterausbildung und –prüfung sowie die Deregulie-rungsbestrebungen auf europäischer Ebene auf der Agenda.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.