DStV setzt sich für die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen ein Veröffentlicht am 11. Mai 2021 in DStV Die Unternehmen erwarten bei den Corona-Hilfsprogrammen eine Beratung aus einer Hand – nicht nur bei den Antragsverfahren, sondern auch bei den Rechtsmitteln. Der DStV adressiert Handlungsbedarf.Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. DStV setzt sich für die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen einPDF