+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

DStV setzt sich für die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen ein

DStV setzt sich für die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis bei Coronahilfen ein

Veröffentlicht am in DStV

Die Unternehmen erwarten bei den Corona-Hilfsprogrammen eine Beratung aus einer Hand – nicht nur bei den Antragsverfahren, sondern auch bei den Rechtsmitteln. Der DStV adressiert Handlungsbedarf.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext