Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nimmt an Fahrt auf. Neben den Überlegungen auf Ebene der OECD und der EU-Kommission rückt das Thema national in den politischen Fokus. Das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (MPI) bestätigte dem BMF letzten Herbst mit einem Gutachten: Eine sanktionsbewehrte Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmo-delle ist verfassungsrechtlich in Deutschland zulässig. Bis Ende März dieses Jahres soll eine Ar-beitsgruppe von Bund und Ländern der Finanzministerkonferenz berichten, wie eine Anzeige-pflicht verbindlich geregelt werden kann. Der Bundesrat forderte in den letzten Monaten deren Einführung zur Bekämpfung von Steuerumgehungen gleich zweimal – und zwar: Noch in dieser Legislaturperiode.
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