Bei den Oscars nennt man sie „Die ewig Nominierten“ – Topstars, die trotz mehrfacher Nominierung (noch) nie eine der begehrten Trophäen abräumen konnten. Auch im Steuerrecht lässt sich dieses Phänomen beobachten: Die Thesaurierungsbegünstigung ist das Paradebeispiel.
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