Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll die Vorgaben zum Datenschutz in Europa vereinheitlichen. Im Verständigungsverfahren zwischen Europäischem Rat, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament wurde am 15.12.2015 ein Konsens über die Inhalte erreicht. Die berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen können gewahrt bleiben.
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