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Newsletter des Verbändeforums IT: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Newsletter des Verbändeforums IT: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Veröffentlicht am in DStV

Seit Anfang des Jahres läuft die Pilotphase für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) durch die Arbeitgeber. Bereits seit dem 01.10.2021 übermitteln die Arztpraxen diese Daten an die jeweils zuständigen Krankenkassen.
Ab dem 01. Juli 2022 sollte der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Arbeitgeber verpflichtend sein. Der Deutsche Bundestag hat jedoch im Februar 2022 eine Verlängerung der Pilotphase beschlossen, so dass als Starttermin für den verpflichtenden Abruf frühestens der 01.01.2023 in Betracht kommen wird. Bis zum Ende dieses Jahres gelten also nun weiterhin die „gelben“ Scheine.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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