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Erfolg für DStV: Keine EU-Mindeststrafen bei Verstößen gegen Anzeigepflichten

Erfolg für DStV: Keine EU-Mindeststrafen bei Verstößen gegen Anzeigepflichten

Veröffentlicht am in DStV

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur 8. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) verständigt. In dem Zusammenhang haben die  Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung überhöhter EU-Mindeststrafen bei bestimmten Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Absage erteilt. Ein Erfolg für den DStV.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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