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Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie sieht automatischen Informationsaustausch des wirtschaftlichen Eigentümers vor

Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie sieht automatischen Informationsaustausch des wirtschaftlichen Eigentümers vor

Veröffentlicht am in DStV

Der europäische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Kernpunkt ist der automatische Informationsaustausch
über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Nach den sogenannten „Panama-Papers“ wurde offenbar, dass dies der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinan-zierung zuträglich ist.

Die Enthüllungen der Panama-Papers deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen als zwischengeschaltete Strukturen weit verbreitet ist. Laut EU-Kommission werden hierdurch Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, aber auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, begünstigt. Der automatische Informationsaustausch über die wirtsch-aftlichen Eigentümer von Unternehmen aus „Drittländern mit hohem Risiko“, wie ihn der Minister-rat nun beschlossen hat, soll diesen Folgen entgegenwirken.

Die Vorgaben der erweiterten Richtlinie sind nach Inkrafttreten ab 1.1.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.

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