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EU befasst sich mit Künstlicher Intelligenz (KI)

EU befasst sich mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Veröffentlicht am in DStV

Die Digitalisierung bestimmt die heutige und viel stärker noch die künftige Arbeit der Steuer-berater und Wirtschaftsprüfer. Digitale Prozesse vermitteln Sicherheit und verbessern die Veri-fizierbarkeit der Arbeitsergebnisse für alle Beteiligten. Durch die Automatisierung einzelner Prozesse werden in den Kanzleien neue Ressourcen frei, um Innovationen und kreative Lösun-gen zum Nutzen der Mandanten zu entwickeln. Die Digitalisierung wird aber auch das Tätig-keitsfeld und die Berufsausübung des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers, so wie wir sie heute kennen, nachhaltig verändern.

Um die „Digitale Revolution“ nicht unkontrolliert über den Arbeitsmarkt fegen zu lassen, hat die EU-Kommission einen Fahrplan entworfen, durch den die Entwicklung von KI und automatisier-ten Prozessen in kontrollierte Bahnen gelenkt werden soll. In einer Mitteilung vom 25.4.2018 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine europaweite koordinierte Herangehensweise an die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht (COM(2018)237 final).

Darin betont die EU-Kommission, dass die Europäische Union sowohl bei der Entwicklung der KI, als auch bei der Ausgestaltung ihrer Nutzung für das Gemeinwohl maßgebend und richtungs-weisend sein müsse. Voraussetzung dafür sei, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten, die mit der Entwicklung von KI verbundenen Herausforderungen gemeinsam bewältigen und die sich eröffnenden Chancen durch KI optimal nutzen. Nur so könne die Entwicklung von KI in der EU und die Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Binnenmarktes langfristig gewährleistet werden. 

Die größte Herausforderung für die EU sei der Umgang der Mitgliedstaaten mit den sozioöko-nomischen Auswirkungen der Weiterentwicklung von KI. Dabei gehe es vor allem darum, wie die Regierungen gemeinsam mit der EU die negativen Auswirkungen automatisierter Prozesse auf den europäischen Arbeitsmarkt abfedern können. Es sei aber eine Aufgabe der EU abzu-stecken, in welchem geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmen KI weiterentwickelt und angewandt werden kann. Innovationsförderung, gleichzeitig aber auch ein angemessener Schutz der Werte und Grundrechte der Union sowie ethische Grundsätze wie Rechenschafts-pflicht und Transparenz seien dabei Eckpfeiler der europäischen Initiative.

In ihrer Mitteilung betont die EU-Kommission mehrfach, dass die größte Herausforderung darin bestehe, die gesamte Gesellschaft auf den Wandel vorzubereiten. Durch KI werde sich der gesamte europäische Arbeitsmarkt verändern. Neue Arbeitsplätze und Aufgaben entstehen, andere Arbeitsplätze und Aufgaben werden ersetzt. Die genauen Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung seien heutzutage noch kaum absehbar. Um mögliche negative Auswirkungen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft abzufangen, fordert die EU-Kommission eine Moder-nisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems, so dass bspw. „alle Menschen in Europa mit grundlegenden digitalen Kompetenzen sowie mit Fertigkeiten ausgestattet werden“. Weiter-
hin müsse die EU Ressourcen aufbringen, um „diejenigen Arbeitnehmer zu unterstützen, deren Arbeitsplätze wahrscheinlich am stärksten transformiert bzw. am ehesten durch Automatisier-ung, Robotik oder KI wegfallen werden“.

Dabei geleitet aber auch beschränkt werden soll die Entwicklung von KI durch einen ethischen und rechtlichen Rahmen, dessen Grundlage die Werte der europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharte bilden. Bis Ende 2018 sollen Leitlinien für die Entwicklung von KI erarbeitet werden und dabei etwa Fragen, wie die „Zukunft der Arbeit, Fairness, Sicherheit, soziale Inklu-sion sowie Transparenz von Algorithmen“ klären. Auch sollen die Leitlinien die Auswirkungen der KI auf die Grundrechte untersuchen, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und der Menschenwürde, des Verbraucherschutzes und der Nichtdiskriminierung.

Der DStV wird die Entwicklungen in Brüssel weiter aufmerksam verfolgen und durch regel-mäßigen Austausch mit den europäischen Institutionen die Bedenken und Erfahrungen
der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Nutzung von KI und bei der Digitalisierung
im Allgemeinen einbringen.

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