Ab dem Stichtag 25.5.2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neu gef-asste Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG) unmittelbar zu beachten. Mit den folgenden Ums-etzungsmaßnahmen können sich Steuerberatungskanzleien schrittweise auf die neuen Anford-erungen einstellen:
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.