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EU-Kommission legt Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung vor

EU-Kommission legt Maßnahmenpaket gegen Steuervermeidung vor

Veröffentlicht am in DStV

Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung (BEPS) hat die Europäische Kommission am 28.1.2016 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht. Die sogenannte Anti-BEPS-Richtlinie sieht sechs detaillierte Maßnahmen als Mindeststandard für die Mitgliedsstaaten vor, die Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten regelt die von sehr großen Unternehmensgruppen an die Finanzbehörden bereitzustellenden Informationen und den Austausch dieser Daten unter den beteiligten Staaten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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