Erfüllen Dienstleister nationale Berufsregeln, soll dies nach dem Willen der EU-Kommission künftig auf einem besonderen Dienstleistungspass vermerkt werden. So soll die Anerkennung in ande-ren Staaten erleichtert und derer Binnenmarkt für Dienstleistungen gestärkt werden. Der DStV zweifelt die Wirkung der Maßnahme jedoch an. Entscheidende Hindernisse für grenzüberschrei-tende Dienstleistungserbringung sind im Bereich der Steuerberatung das Wissen über zugrunde-liegende Rechtsvorschriften und die Sprachkenntnisse des anderen Staates.
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