Mit dem Vorhaben einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftsteuerbemessungsgrund-lage (GK(K)B) soll die Erosion der Besteuerungsbasis in Europa durch Ausnutzen unterschiedlich-er nationaler Steuergesetze und Gewinnverlagerungen verhindert werden. Darüber hinaus soll das Vorhaben Doppelbesteuerungen ebenso vermeiden wie doppelte Nicht-Besteuerungen. In der im Rahmen der Folgenabschätzung durch die EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation fordert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) klare Regeln, welche die Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Ebenso setzt er sich für die Wahrung des Steuergeheim-nisses ein.