In Ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 hat die EU-Kommission (EU-KOM) nochmals betont, dass die Einführung einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eines ihrer Hauptziele ist.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.