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EU-Vorschriften zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue berufsreglementierende Maßnahmen verabschiedet

EU-Vorschriften zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue berufsreglementierende Maßnahmen verabschiedet

Veröffentlicht am in DStV

Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission haben am 28.6.2018 neue Rechtsvorschriften verabschiedet, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Kos-
ten und den Nutzen geplanter Vorschriften für reglementierte Berufe vor deren Annahme im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gründlich zu hinterfragen und zu bewerten. Die Richtlinie harmonisiert die Kriterien für die der Verhältnismäßigkeitsprüfung zugrundeliegende Bewertung.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

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