Fazit zum Informationstermin über die Mandatierungslösung für Steuerberater für den Ausbildungsunterstützungsfonds
Der Ausbildungsfonds und die damit verbundenen Meldepflichten sind für Steuerberater von besonderer Relevanz – sowohl für die eigene Kanzlei als auch für die Mandanten. Um hier stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, haben unser Vorsitzender Herr Heitkamp und sein Stellvertreter Herr Tiedt an einer Informationsveranstaltung teilgenommen. Dabei wurden zentrale Fragen rund um die Meldungspflichten, die Nutzung von Vollmachten sowie spezielle Fallkonstellationen thematisiert.
Damit Sie gut informiert sind, haben wir die wichtigsten Erkenntnisse aus der Veranstaltung für Sie zusammengefasst:
✅ Korrektur der Begrifflichkeit
Der Begriff „Einzelunternehmen“ wird bei der Auswahl „meldende Stelle“ durch „Unternehmen“ ersetzt.
✅ Richtigstellung zur Meldefrequenz
Entgegen der bisherigen Darstellung auf der Homepage ist nicht eine monatliche Meldung möglich, sondern lediglich eine Meldung pro Jahr. Dies wurde bereits korrigiert. Steuerberater können somit für ihre Mandanten einmal jährlich eine Meldung abgeben.
✅ Vollmacht für die Meldung
Es wurde die Frage gestellt, ob die bereits für das Finanzamt genutzte Vollmacht auch für die Meldung zum Ausbildungsfonds verwendet werden kann. Dies wird aktuell geprüft, nachdem ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt wurde.
✅ Duale Studierende & Kombivertrag
Für dual Studierende gibt es im Rahmen eines ausbildungsintegrierten Studiums die Möglichkeit, einen Kombivertrag abzuschließen. Ein Hinweis darauf wird auf der Webseite ergänzt.
✅ Stichtagsmeldung für Auszubildende
Nach aktueller Gesetzeslage handelt es sich bei der Meldung der Anzahl der Auszubildenden um eine Stichtagsmeldung. Das bedeutet: Wer zum Zeitpunkt der Meldung (z. B. am 15.01.) bereits vor diesem Stichtag (z. B. am 12.01.) seine Ausbildung abgeschlossen hat, darf nicht mehr als Auszubildender gemeldet werden. Allerdings kann in bestimmten Fällen eine Einzelfallprüfung im Meldeportal beantragt werden. Auch diese Möglichkeit wird in den FAQ erläutert.
Fazit
Seit dem 27.02.2025 ist die Mandatierungslösung für Steuerberater freigeschaltet. Die Hanseatische Steuerberaterkammer hat hierzu bereits informiert. Insgesamt zeigt sich, dass die Lösung gut umgesetzt wurde und als praktikabel eingeschätzt wird.
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden!