Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III kommt endlich die vom DStV und weiteren Vertretern der Praxis seit Jahren angeregte Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 €. 68.400 Steuerpflichtige sind von der Neuerung betroffen. Der DStV-Steuerrechtsausschuss informiert, was Steuerpflichtige beachten müssen, die in die Kleinunternehmerschaft wechseln wollen.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.