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Geldwäscheprävention: Ordnungsgemäße Registrierung zum Jahreswechsel sicherstellen

Geldwäscheprävention: Ordnungsgemäße Registrierung zum Jahreswechsel sicherstellen

Veröffentlicht am in DStV

Zum Jahreswechsel sollten alle Steuerberaterinnen und Steuerberater sicherstellen, dass ihre ordnungsgemäße Registrierung im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt ist. Mit dem 1.1.2024 besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Nach Registrierung und Bestätigung durch die FIU können Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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