Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten (BGBl. I S. 3618). Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.