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Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der neuen Hinweispflichten des Steuerberaters nach § 4 Abs. 4 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Handlungsempfehlungen zur Einhaltung der neuen Hinweispflichten des Steuerberaters nach § 4 Abs. 4 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Veröffentlicht am in DStV

In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sind in diesem Jahr durch den Gesetzgeber einige Anpassungen vorgenommen worden. Sie waren notwendig geworden, nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland unter anderem wegen vermeintlicher „verbindlicher Mindestpreisregelungen“ in der StBVV (a.F.) eingeleitet hatte. Nur durch die vorgenommenen Anpassungen war es möglich, das Vertragsverletzungs-verfahren zu beenden und die StBVV für den Berufsstand zu erhalten. Der DStV hat dazu bereits berichtet1. Mit diesen Informationen wollen wir zur Unterstützung der Berufsangehörigen kon-krete Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen, wie in der Praxis mit den neuen Hinweis-pflichten nach § 4 Abs. 4 StBVV umgegangen werden sollte.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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