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JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

JStG 2024: DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Veröffentlicht am in DStV

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Mit im Paket ein frühes Weihnachtsgeschenk für den Berufsstand: endlich Sicherheit in der Beratung bis 31.12.2026 – die Gefahr der rückwirkenden Besteuerung bei Inanspruchnahme der grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen für Personengesellschaften ist gebannt. 

Den gesamten Artikel können Sie der Anlage entnehmen.

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