Am 15.6.2022 enden die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe 2022. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen aktuellen Hinweisen nochmals hin. Der Grund: Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für die Corona-Hilfen endet am 30.6.2022.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.