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Letzter Aufruf: Antragsfrist für die Coronahilfen endet am 15. Juni

Letzter Aufruf: Antragsfrist für die Coronahilfen endet am 15. Juni

Veröffentlicht am in DStV

Am 15.6.2022 enden die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe 2022. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinen aktuellen Hinweisen nochmals hin. Der Grund: Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für die Corona-Hilfen endet am 30.6.2022.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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