Deutscher Steuerberaterverband e.V. und Bundesverband der Rentenberater e.V. informieren gemeinsam über steuerliche Folgen der geplanten Rentener-höhung
2016 gibt es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 5,95 % im Osten und 4,25 % im Westen – eine Anpassung in dieser Höhe gab es lange nicht. Aber aufgepasst: Renten sind keine Geschenke des Staats. Auch Renteneinkünfte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Die brennendsten Fragen: Wird die Erhöhung durch die Einkommensteuer hintenrum wieder einkassiert? Bleibt am Ende von der Erhöhung überhaupt noch etwas übrig?
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.