Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer Maßgaben die bisherigen geldwäscherechtlichen Vorgaben aus. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören wie bisher auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs.1 Nr. 12 GwG).
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.