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MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert!

MoPeG: Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen für Personengesellschaften vorerst gesichert!

Veröffentlicht am in DStV

Seit der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss gegeben hat, herrscht in der Steuerberatungspraxis große Unsicherheit mit Blick auf die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2024. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags rettet nun die dringende Regelung für die grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen nach Inkrafttreten des MoPeG.

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