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Muster-Arbeitgeberbescheinigung

Muster-Arbeitgeberbescheinigung

Veröffentlicht am in STBV

Liebe Mitglieder,

für die Priorisierungsgruppe III wird seitens des Gesundheitsamts derzeit noch überlegt, wie die betroffenen Gruppen eingeladen werden und wer darunter fällt. Eine offizielle Aussage, ob Steuerberater und deren Mitarbeiter der Priorisierungsgruppe III zuzuordnen sind, steht derzeit noch aus.

Als Steuerberaterverband vertreten wir jedoch uneingeschränkt die Auffassung, dass unsere Mitglieder als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ (§ 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG) der Priorisierungsgruppe III zuzuordnen sind.

Die Coronaimpfverordnung schreibt in § 6 Abs. 4 Nr. 2 CoronaImpfV vor, dass zum Nachweis der Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung die anspruchsberechtigten Personen vor der Schutzimpfung gegenüber dem Impfzentrum für die Priorisierungsgruppe III eine Bescheinigung des Unternehmens vorzulegen haben.

Anbei erhalten Sie ein Muster für eine solche Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim Impfzentrum bzw. in der Arztpraxis.

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