Es handelt sich hier jedoch nicht um den unter dem Titel „Des Knaben Wunderhorn“ 1805 veröffentlichten Volksliedtext, sondern um den neusten Vogel im Elsternest der Finanzverwaltung, der seit Anfang dieses Jahres in allen Bundesländern nutzbar ist. Über das Elsterportal kann man seine Steuererklärung bekanntermaßen schon lange elektronisch abgeben. Mittlerweile besteht eine Belegvorhaltepflicht und keine Belegvorlagepflicht.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.