Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern führen bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Problemen. Liegen sie deutlich außerhalb des branchenüblichen Rahmens, unterstellt die Finanzverwaltung nicht selten verdeckte Gewinnausschüttungen. Anerkannte Vergleichswerte sind deshalb unverzichtbar.
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