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Neues zum Jahreswechsel im Berufsrecht der Steuerberater

Neues zum Jahreswechsel im Berufsrecht der Steuerberater

Veröffentlicht am in DStV

Zum 1.1.2020 treten mehrere praxisrelevante Anpassungen im Steuerberatungsgesetz (StBerG) in Kraft: Ausdrücklich klargestellt ist nun, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben stets weisungsfrei erfolgt. Ebenfalls gesetzlich geregelt ist jetzt die Stellung der Steuerberater als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege. Außerdem wurden die berufspraktischen Zeiten verkürzt, die erforderlich sind, um die Steuerberaterprüfung abzulegen: für Steuerfachangestellte von 10 auf 8 Jahre und für Steuerfachwirte von 7 auf 6 Jahre. Der DStV hatte sich in der Vergangenheit für praxisgerechte Anpassungen stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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