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Neustarthilfe: Antragstellung nun auch über Prüfende Dritte möglich

Neustarthilfe: Antragstellung nun auch über Prüfende Dritte möglich

Veröffentlicht am in DStV

Im Rahmen der Neustarthilfe können Anträge nun auch über Prüfende Dritte gestellt werden. Damit können betroffene Soloselbständige entscheiden, ob sie die Antragstellung selbst übernehmen wollen oder zur Unterstützung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen möchten. Der DStV hatte sich für diese Wahlmöglichkeit stark gemacht.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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