Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus möglich. Sie kann für die Fördermonate Juli bis September 2021 allerdings zunächst nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Eine Antragstellung über Prüfende Dritte, wie sie heute bereits bei der Neustarthilfe möglich ist, soll folgen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Antragsteller.
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