Mit einer Vorlaufzeit von mehr als einem Jahr zu seinem Start war es angekündigt, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (kurz beSt). Zum 1.1.2023 sollte es verpflichtend für alle Berufsträgerinnen und Berufsträger werden. Doch schon im Spätsommer zeichnete sich ab, dass die technische Umsetzung sich hinziehen wird und die notwendige Registrierung aller Betroffenen nicht vor diesem Stichtag realisiert werden kann. Erschwerend für die Praxis kam hinzu, dass eine Registrierung erst im Laufe des ersten Quartals 2023 in Aussicht gestellt wurde und dies in Staffeln nach Buchstaben. Für Kolleginnen und Kollegen mit laufenden Gerichtsverfahren empfahl die Bundessteuerberaterkammer, in deren Verantwortung die Umsetzung der gesetzlich geregelten Steuerberaterplattform liegt, das sogenannte neudeutsche Fast-Lane-Verfahren. Hierbei sollte eine bevorzugte Registrierung vor dem 1.1.2023 erfolgen, um eben zu gewährleisten, dass die gesetzlich verpflichtende Kommunikation mit dem Finanzgericht möglich ist. In eine Falle gerieten dann die Kolleginnen oder Kollegen, welche eben noch keine Registrierung hatten und Klage erheben oder Anträge, wie zum Beispiel einen Antrag aus Aussetzung der Vollziehung, stellen wollten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.