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November- und Dezemberhilfe: Fristverlängerung für Änderungsanträge

November- und Dezemberhilfe: Fristverlängerung für Änderungsanträge

Veröffentlicht am in STBV

Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen bei der November- und Dezemberhilfe wurde nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um einen Monat bis zum 31.7.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten prüfenden Dritten.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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