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Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 quasi verlängert!

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 quasi verlängert!

Veröffentlicht am in DStV

DStV-Forderung endlich erhört: Das Bundesamt für Justiz gibt bekannt, dass bis zum 7.3.2022 keine Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften eingeleitet werden!

Seit Wochen liegen in vielen Steuerberatungskanzleien die Nerven blank. Mit dem Jahresende rückt die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften immer näher. Verstreicht die Frist, drohen Ordnungsgelder von mindestens 2.500 €. Gleichzeitig türmen sich die Arbeiten im Zusammenhang mit der Unterstützung der Mandanten zu den Corona-Hilfsprogrammen. Die Belastung ist erdrückend.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

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