In unseren Praxistickern 480 (Erste Hauptsacheentscheidung zu den Bauleistungen) und 482 (Bauträgerfälle: BFH äußert ernstliche Zweifel bei der Inanspruchnahme der Subunter-nehmer) hatten wir über die aktuellen Entwicklungen bei den Bauträger- Fällen informiert. Mit unserem heutigen Ticker müssen wir Sie leider darüber informieren, dass die zugelassene Re-vision nicht eingelegt wurde. Die beigefügte Pressemitteilung des FG Niedersachsen zur ersten Hauptsachentscheidung vom 29.10.2015 – 5 K 80/15 wurde mittlerweile um diesen Hinweis ergänzt (siehe Anlage Pressemitteilung Seite 1 unten).
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.