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Praxisticker Nr. 484: Keine Revision bei den Bauträger – Fällen

Praxisticker Nr. 484: Keine Revision bei den Bauträger – Fällen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

In  unseren  Praxistickern  480  (Erste  Hauptsacheentscheidung  zu  den  Bauleistungen)  und  482 (Bauträgerfälle:  BFH  äußert  ernstliche  Zweifel  bei  der  Inanspruchnahme  der Subunter-nehmer) hatten wir über die aktuellen Entwicklungen bei den Bauträger- Fällen informiert. Mit  unserem heutigen Ticker  müssen wir Sie  leider  darüber  informieren, dass die  zugelassene Re-vision nicht eingelegt wurde. Die beigefügte Pressemitteilung des FG Niedersachsen zur ersten Hauptsachentscheidung  vom  29.10.2015 – 5 K  80/15  wurde  mittlerweile  um  diesen  Hinweis  ergänzt  (siehe Anlage Pressemitteilung Seite 1 unten).

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Robert Hammerl LL.M. Steuerberater LSWB

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