Die aktuelle Diskussion über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen nimmt erneut Fahrt auf. In jüngster Vergangenheit hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schrei-ben vom 18.2.2016 bereits angekündigt,
„dass die obersten Finanzbehörden der Länder sich darauf verständigt haben, die Anwen-dungsregelung, wie sie im BMF-Schr. v. 29.6.2015 enthalten ist, zu verlängern. Danach können die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden.“
Nunmehr scheint die Finanzverwaltung mit der Aufhebung des ursprünglichen BMF-Schrei-bens noch einen Schritt weiter zu gehen und der Forderung des Deutschen Steuerberaterver-bands e.V. (DStV) und weiterer Vertreter aus der Praxis nachzukommen. Dem Vernehmen nach haben sich die Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hier-auf bereits verständigt, wie unter anderem der Kölner Steuerdialog (kösdi) in seinem Newsletter Nr. 07/2016 berichtet und auch von Vertretern der Finanzverwaltung auf Veranstaltungen be-stätigt wird.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.