Am 23.07.2016 ist die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen in Kraft getre-ten. Darin enthalten ist auch eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV):
– § 4 Abs. 3 StBVV sieht vor, dass Steuerberater mit ihren Mandanten in außergerichtlich-en Angelegenheiten auch eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren können. – § 4 Abs. 4 StBVV sieht besondere Informationspflichten des Steuerberaters vor. Der Steu-erberater hat den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. Ein Verstoß ge-gen die Informationspflichten nach § 4 Abs. 4 StBVV ist in erster Linie von zivilrechtlicher Relevanz, da der Mandant unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Weitere Informationen zu diesen und weiteren Änderungen der Steuerberatervergütungsver-ordnung finden Sie auf in der Anlage.