+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Praxisticker Nr. 506: Änderung der StBVV sieht neue Informationspflichten vor

Praxisticker Nr. 506: Änderung der StBVV sieht neue Informationspflichten vor

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Am 23.07.2016 ist die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen in Kraft getre-ten. Darin enthalten ist auch eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV):

– §  4  Abs.  3  StBVV  sieht  vor,  dass  Steuerberater  mit  ihren  Mandanten  in außergerichtlich-en Angelegenheiten auch eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren können.
– §  4  Abs.  4  StBVV  sieht  besondere  Informationspflichten  des  Steuerberaters  vor.  Der  Steu-erberater hat  den  Auftraggeber  in  Textform  darauf  hinzuweisen,  dass  eine  höhere  oder  niedrigere  als  die  gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. Ein Verstoß ge-gen die Informationspflichten nach  §  4  Abs.  4  StBVV  ist  in  erster  Linie  von  zivilrechtlicher  Relevanz,  da  der  Mandant  unter  Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Weitere  Informationen zu diesen und  weiteren Änderungen  der  Steuerberatervergütungsver-ordnung finden Sie auf in der Anlage.

Herausgeber: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.
Quelle: LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München; Tel 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext