Am 1. August 2016 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen eine Neufassung des amtlichen Muster-Vollmachtsformulars im Besteuerungsverfahren nebst Beiblatt und Erläute-rungen zur Verwendung.Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) erläutert auf den folgenden Seiten in welchen Fällen eine neue Bevollmächtigung erfolgen muss und was beim Ausfüllen des neuen Vollmachtsformulars zu beachten ist.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.