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Praxisticker Nr. 511: Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

Praxisticker Nr. 511: Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Bundesfinanzhof hat am 7. September ein Urteil zur ortsüblichen Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum veröffentlicht (BFH 10.05.2016, IX R 44/15). Danach ist unter ortsüb-licher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung die ortsübliche Brutto-miete – d.h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten – zu verstehen.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Quelle: LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München,
Tel. 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

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