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Praxisticker Nr. 514: BFH – Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Praxisticker Nr. 514: BFH – Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen vom 14. Juni 2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15, veröffentlicht am 28.September 2016) den Begriff der „Instandsetzungs- und Modernisierungs-maßnahmen“ in § 6 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes für die Fälle konkretisiert, in de-nen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schön-heitsreparaturen  durchgeführt  werden. Der  BFH  bezieht  auch  diese  Aufwendungen  in  die  anschaffungsnahen Herstellungskosten ein, so dass insoweit kein sofortiger Werbungskostenab-zug möglich ist. In den Streitfällen hatten die Kläger Immobilienobjekte erworben und in zeitlich-er Nähe zur Anschaffung  umgestaltet,  renoviert  und  instandgesetzt,  um  sie  anschließend  zu  vermieten. Dabei  wurden z.B. Wände eingezogen, Bäder erneuert, Fenster ausgetauscht und energetische Verbesserungsmaßnahmen  sowie  Schönheitsreparaturen durchgeführt.  Die  Kläger  machten  sofort abziehbare Werbungskosten geltend. Da die gesamten Nettokosten der Renovierungen jeweils 15 % der  Anschaffungskosten  des  Gebäudes  überstiegen,  ging  das  Finanzamt  gemäß  §  6  Abs.  1  Nr.  1a EStG von sog. „anschaffungsnahen“ Herstellungs-kosten aus, die nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt steuerlich geltend gemacht werden können. Nach  dieser  Vorschrift  gehö-ren  die  Aufwendungen  für  Instandsetzungs und Modernisierungsmaßnahmen zu den Herstel-lungskosten eines Gebäudes, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach  dessen  Anschaffung  durchgeführt  werden  und  wenn  die  Nettokosten  (ohne  Umsatzsteuer) 15% der Anschaf-fungskosten des Gebäudes übersteigen. (Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 62 vom 28. September 2016)

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Quelle: LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München,
Tel. 089 / 273 214 17, Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

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