Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl. I 2016, S. 1679 ff.) wur-de die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide bereichert. Kon-kret geht es um den neuen § 173a AO:
„Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanz-behörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat.“
Das Bundesfinanzministerium hat die Neuerung mit der Änderung des AEAO zum 12.01.2017 kommentiert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gibt praxisrelevante Hinweise. Sie finden die Information des DStV auf den folgenden Seiten.
Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.
Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek
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