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Praxisticker Nr. 535: BMF: Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherungen

Praxisticker Nr. 535: BMF: Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherungen

Veröffentlicht am in Externe Nachrichten

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. März 2017 auf seiner Internetseite eine Mitteilung zu den Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung veröffentlicht.

Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung
auf die Einkommensbesteuerung – geänderte Rechtslage nach BFH-Urteil vom 1. Juni 2016

Was gilt es zu beachten?

Betroffene Personen müssen zunächst nichts veranlassen. Wurden einem gesetzlich Krankenver-
sicherten Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines vom o. g. Urteil umfassten Bonusprogrammes erstattet, werden die betroffenen Personen im Laufe des Jahres 2017 eine entsprechende Papierbescheinigung von Ihrer Krankenversicherung erhalten. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie ist Voraussetzung und Grundlage für eine Prüfung der Einkommensteuerfestsetzungen durch das Finanzamt. Eines Einspruchs der betroffenen Personen bedarf es hierfür nicht. Personen, die keine solche Papier-
bescheinigung von ihrer Krankenversicherung erhalten, können davon ausgehen, dass die Bonusleistungen aus dem Bonusprogramm, an dem sie teilgenommen haben, von der Neure-
gelung nicht umfasst sind. Eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung kommt dann nicht in Betracht.

(Quelle: Internetseite des BMF)

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen. 

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

LSWB, Hauptgeschäftsstelle München, Implerstr. 11, 81371 München, Tel. 089 / 273 214 17,
Fax 089 / 273 06 56, E-Mail: praxisticker@lswb.de

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